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Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung gewährleistet nur eine Basisversorgung. Sie deckt im Pflegefall in der Regel lediglich einen Teil der erheblichen Kosten ab. Gut, wenn Sie eine Pflege-Zusatzversicherung haben! Diese stockt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf.
Mehr als zwei Millionen Menschen sind bereits heute in Deutschland auf Pflege angewiesen. Und es werden stetig mehr. Auf sie kommen neben physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt lediglich eine Grundversorgung.
Weil die staatlichen Leistungen die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel nicht decken, kann im Pflegefall ein hoher Eigenanteil fällig werden. Besonders bei der Einstufung in einen höheren Pflegegrad. Reichen die Einkünfte aus Rente oder Pension und das Privatvermögen nicht aus, werden die nächsten Angehörigen für die Finanzierung der Restkosten herangezogen. Erst wenn alle finanziellen Spielräume ausgeschöpft sind, kommt der Staat für die Restkosten auf.
Mit dem staatlich geförderten Pflege-Bahr können Sie diese Versorgungslücke teilweise ausgleichen. Möchten Sie jedoch im Falle von Pflegebedürftigkeit Ihre finanzielle Freiheit in möglichst ganz bewahren und im Fall der Fälle auch Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder vor eventuell hohen Extrakosten schützen, sollte die Absicherung mit Pflege-Bahr nur ein ergänzender Baustein Ihrer privaten Pflegevorsorge sein.
Eine Beispielrechnung
Die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim kostet |
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt maximal |
Somit müssten Sie im Pflegefall selbst zahlen |
ca. 3.500 € pro Monat | 2.005 € pro Monat | 1.495 € pro Monat |
Im Pflegefall zahlen wir das Pflegemonatsgeld. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad in den Sie eingestuft werden. So zahlen wir zum Beispiel bei einem Pflegemonatsgeld von 600 Euro in den einzelnen Pflegegraden pro Monat folgende Beträge aus:
Eine Beispielrechnung
Pflegegrad 1 | 10 % von 600 Euro | = 60 Euro |
Pflegegrad 2 | 20 % von 600 Euro | = 120 Euro |
Pflegegrad 3 | 30 % von 600 Euro | = 180 Euro |
Pflegegrad 4 | 40 % von 600 Euro | = 240 Euro |
Pflegegrad 5 | 100 % von 600 Euro | = 600 Euro |
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ganz einfach: Je jünger Sie sind, wenn Sie unseren Pflege-Bahr abschließen, desto mehr Leistung können Sie von uns im Pflegefall erwarten. Wie Sie in dem Rechenbeispiel sehen, ist das ausgezahlte Monatsgeld fast doppelt so hoch, wenn Sie Pflege-Bahr mit 30 Jahren anstatt beispielsweise mit 50 Jahren abschließen. Und das bei gleichem Beitrag!
Eine Beispielrechnung
Eintrittsalter |
Monatsbeitrag |
Monatsgeld |
---|---|---|
30 Jahre | 15 € | 1184,10 € |
40 Jahre | 15 € | 775,80 € |
50 Jahre | 15 € | 600,00 € |
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